Begutachtungsverfahren

kommunikation@gesellschaft versteht sich als Herausgeber:innen-Journal. Dies bedeutet, dass der Begutachtungsprozess primär durch die Herausgeber:innen durchgeführt wird und externe Gutachter:innen nur hinzugezogen werden, wenn Beiträge außerhalb der Fachgebiete der Redaktion liegen. Dieses Verfahren hat sich seit Gründung des Journals im Jahr 2000 bewährt.

Für die Zukunft sind wir jedoch bestrebt unsere Basis von externen Gutachter:innen auszubauen und dadurch verstärkt externe Expertise mit einzubeziehen. Potentielle Gutachter:innen für kommunikation@gesellschaft finden hier nähere Informationen.

Im Sinne der Transparenz legen wir die Gutachter:innen und Redakteur:innen der Artikel ab Bd. 18 des Journals offen. Wir glauben, dass ein solches Vorgehen dem wissenschaftlichen Diskurs im Hinblick auf Transparenz und Open Science dienlich ist und ein Teil moderner Wissenschaft sein sollte.

Das im Folgenden beschriebene und grafisch dargestellte Verfahren gilt für alle Rubriken des Journals, in die Autor:innen Artikel einreichen können (Aufsatz, Essay, Forschungsnotiz, Interview, Praxisbericht und Rezension). Die Redaktion ist bestrebt qualitativ hochwertige Artikel zu publizieren und diese während des Begutachtungs- und Redaktionsprozesses gemeinsam mit den Autor:innen zu entwickeln. In der Regel beträgt die Dauer von der Einreichung bis zur Publikation eines Artikels weniger als 3 Monate.

Editorials sind vom Begutachtungsverfahren ausgenommen und als nicht begutachtet gekennzeichnet.

 

(1) Artikelauswahl
Alle Einreichungen werden zunächst durch die Redaktion geprüft. Folgende Basis-Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Die Einreichung passt thematisch zum Rahmen der Zeitschrift.
  • Das Manuskript wurde zuvor nicht anderweitig publiziert.
  • Die Richtlinien für Autor:innen wurden befolgt.
  • Der Artikel ist schlüssig und klar geschrieben (inkl. Rechtschreibung und Grammatik).

Artikel, welche die Basiskriterien nicht erfüllen, werden in der Regel nach der ersten Überprüfung abgelehnt.


(2) Begutachtung
Alle Einreichungen werden von mindestens zwei der fünf Herausgeber:innen begutachtet. Externe Gutachter:innen werden hinzugezogen, wenn Beiträgen außerhalb der vielfältigen Expertise der Redaktion liegen. Folgende Begutachtungskriterien müssen erfüllt sein:

  • Ethische Richtlinien: Die Richtlinien von kommunikation@gesellschaft sind erfüllt.
  • Relevanz: Inhaltlich passt der Artikel zum Rahmen der Zeitschrift und zur Leserschaft.
  • Fragestellungen: Die wissenschaftlichen Fragestellungen sind im Artikel klar und verständlich dargestellt.
  • Hintergrund: Der theoretische und wissenschaftliche Hintergrund ist ausführlich diskutiert.
  • Methoden: Wissenschaftliche Methoden sind transparent beschrieben.
  • Ergebnisse: Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind klar dargelegt und verständlich diskutiert.

Die Gutachten beinhalten eine der folgenden Empfehlungen:

  • Akzeptieren ohne Überarbeitung
  • Akzeptieren mit geringfügiger Überarbeitung
  • Akzeptieren mit deutlicher Überarbeitung
  • Nicht zur Publikation geeignet

 

(3) Redaktionelle Entscheidung
Die Redaktion nimmt auf Grundlage der Gutachten eine Bewertung vor. Ein:e zusätzliche:r Herausgeber:in oder ein:e externe:r Gutachter:in wird hinzugezogen, wenn die ersten beiden Gutachten sich widersprechen.

Finale Entscheidung

  • Akzeptieren für Publikation
  • Anregen einer geringfügigen Überarbeitung
  • Anregen einer deutlichen Überarbeitung
  • Ablehnen der Publikation

Im Fall einer Überarbeitung prüfen die beteiligten Herausgeber:innen bzw. Gutachter:innen die Änderungen. Die Redaktion trifft auf dieser Grundlage die finale redaktionelle Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Textes.

 

Graphische Darstellung des Begutachtungsverfahrens von kommunikation@gesellschaft