Ethische Richtlinien

Richtlinien zur Publikationsethik und guter wissenschaftlicher Praxis

Ethische Standards wissenschaftlicher Zeitschriften dienen dazu, die hohe Qualität und die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Publikationen und Erkenntnisse sicherzustellen. Die vorliegenden Richtlinien zur Publikationsethik und guter wissenschaftlicher Praxis basieren auf den Kernpraktiken und Richtlinien des Committee On Publication Ethics (COPE). Sie gelten für alle am Publikationsprozess beteiligten Parteien (Redakteur*innen, Gutachter*innen, Autor*innen und Herausgeber*innen). Bei apropos [Perspektiven auf die Romania] sind Redaktion und Herausgeberschaft identisch. Daher gelten die folgenden Informationen für beide Gruppen gleichermaßen.

Redaktion und Herausgeberschaft | Pflichten und Verantwortlichkeiten

Entscheidung zur Veröffentlichung

  • Die Redakteur*innen sind für den Inhalt und die Gesamtqualität der Publikationen verantwortlich.
  • Die Redakteur*innen entscheiden, welche eingereichten Manuskripte dem Begutachtungsprozess zugeführt und danach unter Beachtung der Begutachtungsrichtlinien der Zeitschrift veröffentlicht werden.

Fairness

  • Die Redakteur*innen dürfen Manuskripte ausschließlich nach ihrer akademischen Relevanz (Bedeutung, Originalität, Klarheit, Validität der Studie) und ihrer Relevanz für das Themenspektrum der Zeitschrift bewerten.
  • Entscheidungen der Redakteur*innen müssen unvoreingenommen gegenüber Geschlecht, Rasse, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, Staatsbürgerschaft, politischen Ansichten und institutioneller Zugehörigkeit der Autoren*innen getroffen werden.

Vertraulichkeit

  • Die Redakteur*innen dürfen an niemanden Informationen über eingereichte Manuskripte weitergeben, mit Ausnahme der jeweiligen Autor*innen, Gutachter*innen, potenziellen Gutachter*innen und weiteren redaktionellen Berater*innen der Zeitschrift.

Offenlegung und Interessenkonflikte

  • Die Redakteur*innen dürfen unveröffentlichte Informationen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Autor*innen nicht für ihre eigene Forschung verwenden.
  • Die Redakteur*innen sollten ein klares Bild von den Finanzierungsquellen der jeweiligen Forschung und den daraus resultierenden Interessenkonflikten haben.
  • Im Falle von Interessenkonflikten, die sich aus konkurrierenden, kooperativen oder anderen Beziehungen zu Autor*innen, einem Unternehmen oder einer Institution im Zusammenhang mit einer Publikation ergeben, sollten Redakteur*innen von der redaktionellen Beurteilung eines Manuskripts absehen.
  • Die Redakteur*innen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, wenn ethische Bedenken in Bezug auf einen eingereichten oder bereits veröffentlichten Artikel aufgeworfen werden. Die Maßnahmen können von einer informellen Erklärung der Autor*innen bis zur Veröffentlichung einer formellen Stellungnahme oder auch Rücknahme bzw. Widerruf des betreffenden Artikels reichen.

Umgang mit unethischem Publikationsverhalten

  • Die Redakteur*innen werden bei angeblichem oder nachgewiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, betrügerischer Veröffentlichung oder Plagiat alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört in erster Linie die Aufklärung, gefolgt von der Veröffentlichung eines Erratums oder der Rücknahme bzw. dem Widerruf eines betroffenen Artikels.
  • Die Redakteur*innen sollten angemessene Schritte unternehmen, um alle Artikel bei denen ein Fehlverhalten vorliegt, zu ermitteln und ihre Veröffentlichung zu verhindern.

Zugang zum Inhalt der Zeitschrift

Gutachter*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten

Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen

  • Gutachter*innen unterstützen die jeweiligen Redakteur*innen bei redaktionellen Entscheidungen und können durch ihre Gutachten die Autor*innen bei der Weiterentwicklung ihrer Artikel unterstützen.
  • Gutachter*innen, die sich fachlich nicht qualifiziert fühlen, ein spezifisches Manuskript zu begutachten, sollten die jeweiligen Redakteur*innen benachrichtigen und die Einladung zur Begutachtung ablehnen.

Vertraulichkeit

  • Gutachter*innen müssen alle zur Begutachtung erhaltenen Manuskripte als vertrauliche Dokumente behandeln. Sie dürfen anderen Personen nicht gezeigt oder mit ihnen diskutiert werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Redaktion vor. Dies gilt auch für angefragte Gutachter*innen, welche die Einladung zur Begutachtung ablehnen.

Standards der Objektivität

  • Gutachten müssen objektiv durchgeführt werden.
  • Gutachter*innen müssen ihre Ansichten klar und deutlich ausdrücken und mit fachlichen Argumenten untermauern.
  • Persönliche Kritik an Autor*innen ist unangemessen.

Berücksichtigung von Quellen

  • Gutachter*innen sollten bereits veröffentlichte, relevante Artikel kennen, die von den Autor*innen nicht zitiert wurden.
  • Gutachter*innen sollten jede Anmerkung, dass eine Beobachtung, Ableitung oder ein Argument bereits publiziert wurde, durch eine entsprechende Quelle belegen.
  • Gutachter*innen sollten die Redakteur*innen über jede signifikante Ähnlichkeit zwischen einem begutachteten Manuskript und einer anderen Veröffentlichung informieren.

Offenlegung und Interessenkonflikte

  • Gutachter*innen sollten Anfragen zur Begutachtung von Manuskripten ablehnen, wenn daraus potentielle Interessenkonflikte resultieren. Diese können sich aus Konkurrenz-, Kooperations- oder anderen Beziehungen oder Verbindungen mit den Autor*innen, Unternehmen oder Institutionen ergeben, die mit dem Manuskript in Verbindung stehen.
  • Gutachter*innen sollten den Autor*innen ihre eigene Literatur nicht unverhältnismäßig oft vorschlagen.
  • Gutachter*innen dürfen unveröffentlichtes Material, das in einem eingereichten Manuskript offenbart wurde, nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autor*innen in ihrer eigenen Forschung verwenden. Exklusive Informationen oder Ideen, die durch die Begutachtung von Manuskripten erhalten wurden, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil der Gutachter*innen verwendet werden. Dies gilt auch für angefragte Gutachter*innen, welche die Anfrage zur Begutachtung ablehnen.

Autor*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten

Standards für die Beschreibung von Studien

  • Autor*innen von originärer Forschung sollten eine genaue Darstellung der geleisteten Arbeit und der Ergebnisse vorlegen, gefolgt von einer objektiven Diskussion ihrer Bedeutung und Relevanz.
  • Autor*innen sollten in ihren jeweiligen Manuskripten genügend Details und Referenzen angeben, um anderen zu ermöglichen, die Ergebnisse zu replizieren.
  • Wissentlich falsche oder ungenaue Aussagen stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.

Datenzugang und -speicherung

  • Autor*innen sollten alle Daten innerhalb des Manuskripts korrekt darstellen.
  • Autor*innen sollten die zugrundeliegenden Rohdaten ihres Manuskripts für eine angemessene Zeit nach der Veröffentlichung öffentlich zugänglich machen, idealerweise in einem öffentlichen Repositorium mit einer zitierbaren DOI (Digitaler Objekt-Identifikator).
  • Autor*innen müssen in ihrem eingereichten Manuskript eine Erklärung zur Datenverfügbarkeit verfassen.

Originalität und Plagiat

  • Autor*innen müssen sicherstellen, dass ihre Manuskripte ausschließlich ihre eigene Arbeit enthalten. Forschungsergebnisse oder Aussagen anderer müssen angemessen referenziert oder zitiert werden.
  • Die Verwendung von (text)generativer KI/LLM ist nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis (DFG) transparent zu machen. Die Autor*innen müssen die Ausgaben des jeweiligen Programms sorgfältig auf Richtigkeit prüfen und sind für die generierten Inhalte verantwortlich. Es muss erkennbar sein, für welche Teile des Manuskripts KI verwendet wurde, Prompts sollten dokumentiert werden (s. Autor*innenrichtlinien).
  • Plagiate in allen ihren Formen (z. B. das Kopieren wesentlicher Teile der Arbeit anderer oder die Übernahme von Forschungsergebnissen anderer) stellen unethisches Publikationsverhalten dar und sind absolut inakzeptabel.

Berücksichtigung und Angabe von Quellen

  • Autor*innen müssen die Arbeit anderer stets gebührend anerkennen und entsprechend zitieren oder darauf verweisen..
  • Autor*innen sollten auch auf Publikationen verweisen, welche die Durchführung der Forschungsarbeit maßgeblich beeinflusst haben.
  • Autor*innen sollten die überproportionale Zitation ihrer eigenen Publikationen vermeiden.

Mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichung

  • Autor*innen sollten vermeiden, die im Wesentlichen gleiche Forschung in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation zu veröffentlichen.
  • Autor*innen dürfen ein und dasselbe Manuskript nicht bei mehr als einer Zeitschrift gleichzeitig einreichen. Dies ist unethisches Publikationsverhalten und inakzeptabel.
  • Die Autor*innen haben auch nach der Veröffentlichung ihrer Artikel das Urheberrecht inne (CC-BY 4.0). Sie können dadurch ihren Text frei wiederveröffentlichen. In einer Sekundärpublikation muss die primäre Veröffentlichung jedoch zitiert werden.

Urheberschaft eines Manuskripts

  • Die Autor*innenschaft ist strikt auf diejenigen beschränkt, die wesentlich zum Konzept, Design, zur Durchführung oder Interpretation der berichteten Studie beigetragen haben. Alle Personen, die diese Kriterien erfüllen, sollten als Koautor*innen aufgeführt werden.
  • Die mit der Zeitschrift korrespondierenden Autor*innen sollten sicherstellen, dass alle berechtigten Koautor*innen (entsprechend der obigen Definition) und keine unberechtigten Koautor*innen in die Autor*innenliste des Manuskripts aufgenommen werden.
  • Die mit der Zeitschrift korrespondierenden Autor*innen müssen sicherstellen, dass alle Koautor*innen die Endfassung des Manuskripts gesehen und genehmigt haben und der Einreichung des Manuskripts bei der Zeitschrift sowie der endgültigen Veröffentlichung zugestimmt haben.

Offenlegung und Interessenkonflikte

  • Autor:innen können in einer Finanzierungserklärung innerhalb ihres eingereichten Manuskripts alle Quellen der finanziellen Unterstützung angeben (einschließlich der Fördernummer oder einer anderen Referenznummer, falls vorhanden).
  • Autor*innen müssen alle Interessenkonflikte, die so ausgelegt werden könnten, dass sie die Ergebnisse oder Interpretationen im Manuskript beeinflussen, in einem Statement zu Interessenkonflikten als Teil ihres eingereichten Manuskripts offenlegen.

Grundlegende Fehler in veröffentlichten Werken

  • Autor*innen, die signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren eigenen Publikationen entdecken, haben die Pflicht, die Redakteur*innen oder Herausgeber*innen der Zeitschrift umgehend zu benachrichtigen. Sie müssen entweder die Arbeit in Form eines Erratums korrigieren oder den Artikel vollständig zurückziehen.
  • Wenn Dritte den Redakteur*innen oder Herausgeber*innen melden, dass ein veröffentlichter Artikel einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit enthält, sind die Autor*innen verpflichtet, den Artikel zu korrigieren, zurückzuziehen oder einen Nachweis der Richtigkeit zu erbringen.

Persönlichkeitsrechte Dritter und personenbezogene Daten

  • Autor*innen müssen die Persönlichkeitsrechte Dritter in den Forschungsbeiträgen garantieren. 
  • Personenbezogene Daten dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person veröffentlicht werden.