KI-Richtlinien

Die KI-Richtlinien des API Magazins gehen einher mit den geltenden Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis und sollen Urheberschaft, Nachvollziehbarkeit und Vertraulichkeit sichern. Daher ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) sowohl für die Textproduktion als auch für die Qualitätsprüfung strikt eingeschränkt. Alle inhaltlichen Aussagen, fachlichen Entscheidungen und Bewertungen erfolgen grundsätzlich durch die handelnden Personen selbst.

Insbesondere dürfen KI-Tools nicht genutzt werden für:

  • die Generierung von Text (Formulierungen, Argumentationen, Zusammenfassungen). Text und Argumentation müssen vollständig von den Autor*innen stammen.
  • die Identifizierung, die Auswertung, das Zusammenfassen und die Beurteilung von Quellen. Jeder Quellennachweis muss manuell ausgewählt werden.
  • die Bewertung, Kommentierung, Überarbeitung oder Zusammenfassung von eingereichten Manuskripten durch Gutachter*innen. Es ist untersagt, eingereichte Manuskripte oder Teile daraus in KI-Systeme einzugeben. Die Vertraulichkeit des Begutachtungsprozesses und der Schutz unveröffentlichter Inhalte haben oberste Priorität.
  • die inhaltliche Beurteilung, Priorisierung und Entscheidung über die Annahme/Ablehnung von Beiträgen durch die Herausgeber*innen. Alle Qualitätsbewertungen beruhen auf menschlichem fachlichem Urteil.

Der Einsatz von KI zur Korrektur von Rechtschreibung und Grammatik sowie zur Übersetzung der deutschsprachigen Abstracts und Titel in die englische Sprache durch die Autor*innen ist zulässig.

Verantwortlich für die Einhaltung der KI-Richtlinien sind die Herausgeber*innen. Sie können in begrenzten und begründeten Ausnahmenfällen auch den Einsatz von KI-Tools bei der Erstellung eines Beitrags durch die Autor*innen erlauben, sofern dieser transparent dokumentiert wird und die Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis nicht gefährdet.

Bei Nichteinhaltung der KI-Richtlinien (z. B. verschwiegenem KI-Einsatz oder Verstößen gegen wissenschaftliche Integrität) können Beiträge abgelehnt, zurückgezogen oder Personen von weiteren Einreichungen bzw. Begutachtungen ausgeschlossen werden.