Dekolonialisierung von Bibliotheken und Museen

Der Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten

  • Mareike Macht Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Deutschland
    Studierende im 3. Semester des Bachelorstudiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement

DOI:

https://doi.org/10.15460/apimagazin.2026.7.1.270

Schlagworte:

Dekolonialisierung, Koloniale Kontexte, Bibliothek, Museum

Begutachtung

  • Prof. Dr. Ulrike Verch HAW Hamburg

Abstract

2017 löste die französische Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy eine weitreichende Debatte aus, indem sie aus Protest den wissenschaftlichen Beirat des Berliner Humboldt-Forums verließ und den Verantwortlichen vorwarf, die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit zu vernachlässigen. Seither konzentriert sich die öffentliche Diskussion verstärkt darauf, Spuren des Kolonialismus aufzudecken und die Dekolonisierung in deutschen Kultur- und Forschungseinrichtungen voranzutreiben. Dieser Artikel beleuchtet insbesondere die Dekolonialisierung von Bibliotheken und Museen, indem eine kritische Betrachtung des Umgangs mit Beständen aus kolonialen Kontexten erfolgt. Dazu werden verschiedene Ansätze und Initiativen sowie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und diskutiert.

1 Einleitung

Kolonialismus war lange Zeit ein blinder Fleck in der deutschen Erinnerungskultur, insbesondere wenn wir einen genauen Blick in die hiesigen Sammlungen von Kulturgütern in Museen oder Bibliotheken werfen. Jahrhundertelang wurden diese nämlich teils ungestraft gesammelt, inventarisiert, katalogisiert, präsentiert und ausgestellt, obwohl ihr Erwerb meist unter – aus heutiger Sicht – fragwürdigen Bedingungen erfolgte. Allein die Zahlen einer 2023 veröffentlichten Studie der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland zeigen, dass in den befragten 33 Einrichtungen etwa 17.000 menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten stammen1. Andere Kulturgüter mit kolonialen Kontexten sind darin noch nicht einberechnet.

Spätestens seit den Wiedergutmachungsverhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung für die Folgen des Genozids an Herero und Nama ist deutlich geworden, dass die Verbrechen des Kolonialismus nicht vergessen sind und einer Aufarbeitung bedürfen.

Dieser Artikel wird sich mit der Dekolonialisierung in deutschen Kultur- und Forschungseinrichtungen auseinandersetzen. Dazu soll der Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten genauer beleuchtet werden, indem Konzepte, Bemühungen und rechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt und diskutiert werden. Der Hauptfokus des Textes liegt dabei auf musealen und bibliothekarischen Bereichen.

Zunächst ist eine Definition grundlegender und für diese Arbeit relevanter Begriffe in Kapitel 2 vorgesehen. Anschließend werden im dritten Kapitel vorhandene Spuren kolonialer Kontexte in deutschen Einrichtungen aufgedeckt und exemplarisch benannt. Das vierte und fünfte Kapitel untersuchen bisherige Bemühungen beim Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten und stellen Konzepte sowie Maßnahmen vor, die den Prozess der Dekolonialisierung unterstützen sollen. Kapitel 6 unternimmt eine kurze Einordnung rechtlicher Rahmenbedingungen, bevor die gewonnenen Erkenntnisse des Artikels in Kapitel 7 diskutiert und kritisch betrachtet werden. Eine Zusammenfassung erfolgt schließlich im letzten Kapitel.

2 Begriffsdefinitionen

Im Rahmen dieser Arbeit ist es zunächst unverzichtbar, einen kurzen Blick auf den Begriff Kolonialismus zu werfen. Der Begriff beschreibt eine Form der Politik, die sich vor allem auf den Erwerb und Ausbau von Kolonien konzentriert. Damit ist im Besonderen die „Expansion einer Gesellschaft über ihren bestehenden Siedlungsraum hinaus” (Kienemann 2013) und die damit verbundene Etablierung einer Herrschaftsbeziehung gemeint, die der kolonisierten Gesellschaft die Möglichkeit nimmt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bereits vorhandene soziale oder politische Strukturen wurden bei der Expansion häufig übergangen (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 24). Gerechtfertigt wird diese Politik meist „mit einer angenommenen kulturellen Überlegenheit und dem Gedanken einer zivilisatorischen Mission” (Kienemann 2013).

2.1 Postkolonialismus und Dekolonialisierung

Es hat sich gezeigt, dass auch nach dem Ende von kolonialen Herrschaftsbeziehungen koloniale Strukturen sowohl auf Seiten der Kolonisierten als auch auf Seiten der Kolonisierenden nachwirken (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 24f.). Zwar meint Postkolonialismus auch die Zeit nach dem formalen Ende des Kolonialismus, doch vielmehr ist im heutigen Wortgebrauch die „kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit Rollenbildern und Machtstrukturen, die ihren Ursprung im Kolonialismus haben” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 25) gemeint. In dem Zuge wird häufig auch von Dekolonialisierung gesprochen. Yvonne Schürer fasst es wie folgt zusammen:

Dekolonialisieren ist ein auf der Erkenntnis, dass das Vermächtnis des Kolonialismus eine bis in die Gegenwart reichende Benachteiligung und Unterdrückung sowie Ignoranz gegenüber nicht-westlichem Wissen und Kultur darstellt, aufbauender Aktivismus, der ebenjene nachgewiesenen Phänomene, sichtbar macht und ihnen entgegenwirkt (Schürer 2022: 27).

Anhand dieser Definition wird deutlich, wie wichtig auch eine gedankliche Veränderung in Form von Selbstreflexion notwendig ist, um entsprechende dekoloniale Prozesse anzustoßen.

2.2 Koloniale Kontexte

Der Deutsche Museumsbund e. V. stellt in dem 2021 erschienenen Leitfaden klar, dass der Begriff „koloniale Kontexte” sich nicht allein auf den historischen Zeitraum der europäischen Expansion beschränkt, da auch heute noch „koloniale Kontexte” in Sammlungen und Denkweisen nachwirken. Damit meint das Papier vor allem „Umstände und Prozesse […], die entweder in einer formalen Kolonialherrschaft oder in kolonialen Strukturen außerhalb formaler Kolonialherrschaften ihre Wurzeln haben” und zudem „auch dazu [führten], dass Objekte und Darstellungen entstanden, in denen sich koloniales Denken widerspiegelt” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 27). Die dadurch erworbenen Sammlungsgüter müssen also vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Erwerbung angezweifelt werden kann, da koloniale Kontexte immer mit Unterdrückung und Ausbeutung durch die Kolonisierenden verbunden sind.

Um die Einordnung entsprechender Sammlungsgüter und Bestände zu erleichtern, unterscheidet der Deutsche Museumsbund in seinem Leitfaden drei Fallgruppen innerhalb kolonialer Kontexte:

  • Fallgruppe 1: Sammlungsgut mit Herstellung und Verwendung aus formalen Kolonialherrschaften (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 31, 35),

  • Fallgruppe 2: Sammlungsgut aus Gebieten, die keiner formalen Kolonialherrschaft unterstanden, aber informellen kolonialen Strukturen entstammen (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 36),

  • Fallgruppe 3: Rezeptionsobjekte aus kolonialen Kontexten, welche koloniale Denkweisen, Stereotype und Rassismen zum Zwecke der Legitimation und Verherrlichung kolonialer Herrschaftssysteme vermitteln (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 39).

2.3 Herkunftsgesellschaften

Häufig ist im Zusammenhang von Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten von Herkunftsgesellschaften die Rede. Damit wird „diejenige Gesellschaft verstanden, in der ein Objekt hergestellt oder ursprünglich benutzt wurde” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 22). Dabei ist zu beachten, dass es sich meist um ethnische Gruppen innerhalb eines Staates handelt und diese somit nicht „identisch mit den sie vertretenden übergeordneten staatlichen Stellen des Herkunftslandes” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 23) sind.

3 Spuren des Kolonialismus in Kultur- und Forschungseinrichtungen

3.1 Museen

Die vom Deutschen Museumsbund unterschiedenen Fallgruppen von Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten lassen erahnen, wie vielfältig „koloniale Spuren” in Beständen von Kultur- und Forschungseinrichtungen sein können. Museen nehmen dabei eine wesentliche Rolle ein, da nahezu „alle Museumssparten mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu tun haben” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 12). Offensichtliche Beispiele finden sich in ethnologischen, archäologischen oder naturkundlichen Sammlungen in Form von etwa Grabbeigaben, religiösen oder rituellen Artefakten, Alltagsgegenständen oder sogar menschlichen Überresten. Aber auch (kultur)historische Museen weisen Sammlungsgüter aus kolonialen Kontexten auf. Diese beschränken sich nicht nur auf „Trophäen, Reiseberichte und Erinnerungsobjekte aller Art mit Bezug zu außereuropäischen Kolonial- und Fernhandelsgebieten” (Czech , Hans-jörg 2021: 117), sondern erstrecken sich hin bis zu musealen Werbemittelsammlungen, die „an Bilderwelten und Stereotype mit kolonialem Hintergrund” (Czech , Hans-jörg 2021: 118) anknüpfen. Betrachtet man weitere Museumsgattungen, lassen sich allein durch die europäische Expansion, die Ausbeutung von Kolonien und der damit geschaffene Reichtum koloniale Kontexte nicht ausschließen. Dazu gehören unter anderem Technikmuseen mit Sammlungen zu Vermessungsinstrumenten, Verkehrs- und Transporteinrichtungen oder Kommunikations- und Waffentechniken (vgl. Didczuneit Veit 2021: 119). Und auch wenn Kunstmuseen vorrangig keine außereuropäischen Objekte in ihre Sammlungen aufnahmen, so begünstigte der Kolonialismus die Darstellung des Fremden in Kunstwerken mit einer „Mischung aus künstlerischer Bewunderung und Projektion eskapistischer Utopien und exotisierender Fantasien” (Grunenberg Christoph 2021: 121).

3.2 Bibliotheken

Ähnlich wie Museen sind auch Bibliotheken innerhalb ihrer Bestände nicht frei von kolonialen Kontexten, da auch sie durch die Bedingungen der Kolonialherrschaft profitierten und somit leichter Sammlungsgüter erwerben konnten. Nicht selten stammen diese aus „gezielte[n] Plünderungen” oder erhielten durch „Ausnutzung eines Machtgefälles” (Hüsgen u. a. 2024: 2) Einzug in Bestände wissenschaftlicher Bibliotheken. Dies kann unter anderem größere Manuskriptsammlungen betreffen. Ein Beispiel hierfür ist der Papyrus Bilinguis 1 der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, der 1927 ohne Genehmigung der ägyptischen Behörden nach Deutschland gebracht wurde (vgl. Müller u. a. 2024a: 13).

Aber auch in öffentlichen Bibliotheken sind koloniale Kontexte in Form von Kolonialliteratur nachzuweisen. Dies können zum einen von Europäern geschaffene Werke sein, die Wissen oder Erfahrungen über koloniale Gebiete vermitteln (z. B. ethnologische Beschreibungen oder Reiseberichte) (vgl. Müller u. a. 2024b: 2; Hüsgen u. a. 2024: 2). Zum anderen zählen aber auch außereuropäische Schriften dazu, die aus den Kolonien stammen und „dann als Märchen, Mythen, Lieder, Legenden oder Weisheiten klassifiziert” (Hüsgen u. a. 2024: 5) wurden und weitestgehend ihre eigentlichen Verfasser*innen verschwiegen (vgl. Hüsgen u. a. 2024: 8).

Unabhängig davon lassen sich koloniale Wissensstrukturen über alle Bibliothekstypen hinweg nachverfolgen. Denn wie bereits im Abschnitt zum Thema Postkolonialismus ausgeführt, ist der Prozess um koloniale Auswirkungen noch lange nicht abgeschlossen und fängt zunächst im eigenen kritischen Hinterfragen und Reflektieren an. Schürer verweist hier auf die in Bibliotheken geforderte Neutralität, die in der Realität allerdings nur schwer umsetzbar sei, da vielerlei unbewusste Faktoren dazu führen, dass das Bibliothekspersonal nicht wertfrei handeln könne (vgl. Schürer 2022: 16–18). In diesem Zuge ist häufig von der eurozentrischen Sichtweise (vgl. Schürer 2022: 14, 20) die Rede, die sich auch heute noch in diskriminierenden Klassifikationssystemen, Vokabularien und Beschreibungen niederschlägt (vgl. Schürer 2022: 21–22).

4 Bisherige Bemühungen

Anhand der soeben genannten Beispiele aus Bibliotheken und Museen zeigt sich, wie wichtig eine Aufarbeitung kolonialer Kontexte innerhalb bestehender Informationssysteme und Bestände ist. Zeitgleich ergibt sich Handlungsbedarf, um für entsprechend kritisch gekennzeichnete Sammlungsgüter zu sensibilisieren.

Nicht unerwähnt bleiben soll hier der 2021 final veröffentlichte Leitfaden zum „Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten” des Deutschen Museumsbundes e. V. Dieser liefert nicht nur Empfehlungen von Maßnahmen, sondern auch umfängliche Erklärungen und hinreichende Unterstützungen zur Einordnung von Sammlungsgütern in Museen, sodass er „zu einem der zentralen Dokumente für Definitionen in diesem Themenfeld geworden [ist]” (Müller u. a. 2024b: 2).

Einen allgemeinen Vorstoß erbrachten 2019 die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturminister*innen der Länder und die kommunalen Spitzenverbände in dem Papier „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten”, in der alle Einrichtungen oder Organisationen angesprochen werden, die „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren” (Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien et al. 2019: 2). Damit wurden erstmalig – trotz des Hinweises, dass die darin benannten Punkte einer Konkretisierung bedürfen – alle Betreffenden aufgefordert, bei der „Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aktiv mitzuwirken und die jeweils erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen”(Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien et al. 2019: 4).

Zusammen mit dem Eckpunktepapier von 2019 wurde die Einrichtung einer „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland” beschlossen und 2020 gestartet. Sie ist für Herkunftsgesellschaften die „erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland” und wird von der Kulturstiftung der Länder getragen 2.

Zudem wurde 2019 am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste der neue Fachbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten” etabliert, um eine Möglichkeit zur Förderung von Provenienzforschung zu kolonialen Sammlungsgütern zu bieten3.

Das Portal „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten” wurde 2021 zunächst als Prototyp begonnen und schließlich 2024 veröffentlicht. Es basiert ebenfalls auf dem bereits genannten Eckpunktepapier und der sogenannten „3-Wege-Strategie” von 2020. Diese digitale Sammlung dient unter anderem „dem Nachweis über den Verbleib von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten”4.

Die drei benannten Einrichtungen erfüllen somit erste Bemühungen, um mit den Herkunftsgesellschaften in Austausch zu treten, Provenienzforschung gezielt zu fördern sowie entsprechende Sammlungsgüter auf einer digitalen Plattform öffentlich verfügbar zu machen.

Weiterhin entstand 2020 als offener Zusammenschluss von Personen und Einrichtungen das „Netzwerk Koloniale Kontexte”, welches sich „mit Fragen der Bearbeitung, der digitalen Zusammenführung und Sichtbarkeit sowie den Nutzungsmöglichkeiten von Materialien und Daten aus kolonialen Kontexten unter Beachtung ethischer Vorbehalte” (Imeri u. a. 2024: 305) auseinandersetzt. Innerhalb dieses Netzwerks hat sich außerdem die AG Thesauri gebildet, die es sich zum Ziel gemacht hat, bestehende kontrollierte Vokabulare im Rahmen kolonialer Kontexte kritisch zu überprüfen, anzugleichen und die internationale Zugänglichkeit zu verbessern (vgl. Imeri u. a. 2024: 306).

5 Strategien, Konzepte und Handreichungen

Aus dem vorangegangenen Abschnitt lässt sich erkennen, dass die im Papier „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten” benannten Handlungsfelder und Ziele eine selbstverpflichtende Grundlage bilden. Betreffende Einrichtungen oder Institutionen sind angehalten, in den Punkten Transparenz und Dokumentation, Provenienzforschung, zielgruppengerechte Vermittlung und Präsentation, Rückführung von Sammlungsgut, Austausch und internationale Kooperationen sowie für die Förderung der Forschung und Wissenschaft entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien et al. 2019: 4–8).

Daran knüpft die „3-Wege-Strategie für die Erfassung und digitale Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland”, die 2020 von der Staatsministerin für Kultur und Medien, dem Leiter der Abteilung Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt, den Kulturminister*innen der Länder, sowie den Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände beschlossen wurde, an. Sie sieht konkretere Maßnahmen in den Bereichen Transparenz sowie Kooperation vor, indem sie als Pilotphase derzeit an 25 Einrichtungen in Deutschland getestet wird. Langfristiges Ziel ist die digitale Erschließung, das Zugänglichmachen und Veröffentlichen von Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten in Kooperationen mit den Herkunftsgesellschaften5.

Der Leitfaden des Deutschen Museumsbundes greift ebenfalls die im Eckpunktepapier benannten Handlungsfelder auf und versucht, innerhalb der drei definierten Fallgruppen mögliche Praxishilfen zu geben. Betont wird allerdings auch, dass „jeder koloniale Kontext […] differenziert beurteilt werden [muss]” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 57); pauschale Maßnahmen oder Richtlinien zum Umgang mit Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten gibt es also nicht.

Dennoch unterstreicht das Leitpapier generelle Empfehlungen, an die sich museale Einrichtungen halten können. Dazu gehören die Bereitschaft zur offenen Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften, die gezielte Provenienzforschung sowie aktive Auseinandersetzung mit dem Thema in der Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit, sodass jedes Museum angehalten ist, einen eigenen, individuellen Standpunkt und entsprechende Richtlinien zu formulieren bzw. diese transparent zu kommunizieren (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 15, 46f.).

Auch wenn der Leitfaden davon absieht, Priorisierungen oder hierarchische Reihenfolgen beim Umgang mit kritischem Sammlungsgut vorzunehmen, stellen menschliche Überreste aufgrund ihrer sensiblen Herkunft eine Ausnahme dar, die besonders in der Provenienzforschung vorrangig behandelt werden müssen (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 20, 43).

Im Bibliotheksbereich fehlen bisher vergleichbare Handreichungen zum Beispiel in Form eines Leitfadens, auch wenn Bemühungen dahingehend existieren (vgl. Müller u. a. 2024b: 7). Allerdings macht Schürer in ihrer Arbeit deutlich, dass es „keine Handlungsempfehlungen [braucht], um dekolonialisierend tätig zu werden, da individuelle Gegebenheiten kaum die Übernahme präskriptiver Richtlinien ermöglichen” (Schürer 2022: 59). Dennoch fasst sie etwaige Handlungsfelder in neun übergeordneten Kategorien zusammen, wobei sich hier Parallelen zu bereits existierenden Empfehlungen für Museen wiederfinden und entsprechend adaptieren lassen. Dazu gehören „Selbstdekolonialisierung, Austausch und Vernetzung, Klassifizierungen, Erwerbungsgrundsätze, Bestandsmanagement und Sammlungspolitik, Leselisten, Diversität des Bibliothekspersonals und Veränderung des Lehrplans der bibliothekarischen Ausbildung” (Schürer 2022: 59). Ferner werden eine Sensibilisierung für koloniale Kontexte bei der Provenienzforschung sowie die zunehmende Digitalisierung (und damit verbundene Zugänglichmachung) von Beständen aus kolonialen Kontexten empfohlen (vgl. Müller u. a. 2024b: 5).

Unabhängig vom Typ der kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtung gelten die erwähnten Konzepte und Handreichungen als nicht verpflichtend, da aktuell keine rechtsverbindlichen Grundlagen bestehen und als solche „nur auf Länder- oder Bundesebene geschaffen werden [können]” (Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 205). Dennoch sollen nachfolgend rechtlich relevante Einordnungen ihre Erwähnung finden.

6 Rechtlicher Rahmen

Eine der wichtigsten völkerrechtlichen Bemühungen zur Bewältigung des illegalen Handels mit Kulturgütern ist das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 19706. 2007 von Deutschland ratifiziert, bildet es die Grundlage für das später verabschiedete Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG)7 vom 31. Juli 2016, das sich den internationalen Standards annähern sollte.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind das unrechtmäßige Einführen von Kulturgütern sowie etwaige Rückgabeansprüche unrechtmäßig eingeführter Kulturgüter auch national geregelt. So besteht zunächst ein Einfuhrverbot, wenn ein nationales Kulturgut eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates der UNESCO-Konventionen gegen dessen Rechtsvorschriften aus dessen Hoheitsgebiet oder unter Verstoß gegen Abschnitt I Nummer 1 des Protokolls zur Haager Konvention8 aufgrund eines bewaffneten Konflikts ausgeführt worden ist (vgl. § 28 KGSG). Ferner liegt eine unrechtmäßige Einfuhr vor, wenn das Kulturgut eines anderen Staates nach den Stichtagen 31. Dezember 1992 oder 26. April 2007 aufgrund der dortigen Rechtsvorschriften nicht einfach hätte ausgeführt werden dürfen oder generell gegen geltende Rechtsvorschriften der Bundesrepublik verstößt (vgl. § 32 Absatz 1 KGSG). Darauf aufbauend sind illegal nach Deutschland eingeführte Kulturgüter grundsätzlich zurückzugeben bzw. den Rückgabeansprüchen nachzukommen; auch hier gelten die Stichtage des EU-Rechts sowie des UNESCO-Übereinkommens (vgl. §§ 50, 52 KGSG). Das bedeutet, dass Rückgabeansprüche nur dann bestehen, wenn der Erwerb der Kulturgüter zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr unrechtmäßig war. Sammlungsgüter aus kolonialen Kontexten werden daher von diesen Ansprüchen weitestgehend unberührt bleiben, da ihre Einfuhr meist weit vor den im Gesetz genannten Stichtagen stattgefunden hat.

Unabhängig davon zeigt sich, dass das Rückführen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten noch vor weiteren rechtlichen Herausforderungen steht:

Denn um einen unrechtmäßigen Erwerb nachweisen zu können, müsste zunächst deren Erwerbungsumstände geklärt werden (vgl. Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 164f.). Dabei ist das Recht zu beachten, „das zum Zeitpunkt des jeweiligen Vorgangs galt.” (Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 165). In dem Zuge spricht man vom intertemporalen Recht, einem Grundsatz, der besagt, dass bei Rechtsänderungen nur solche Sachverhalte nach dem neuen Recht beurteilt werden dürfen, die nach der Gesetzesänderung entstanden sind; vorangegangene werden nach altem Recht bewertet (vgl. Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 165). Damalige Erwerbungsvorgänge können somit nach altem Recht rechtmäßig stattgefunden haben und wären schon allein daher nicht von einem Anspruch auf Rückgabe betroffen. Und selbst unter kolonialem Recht unwirksame Erwerbungen (z. B. Diebstahl) müssten zunächst eindeutig nachgewiesen werden, was sich hinsichtlich der langen Zeitspanne als schwierig erweisen sollte (vgl. Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 166). Unabhängig davon verjähren nach § 197 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches9 Ansprüche aus dem Eigentum nach 30 Jahren, sodass eine Klage damit obsolet wäre.

Anhand dieser Ausführungen wird die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und ethischen Vorstellungen deutlich. Allerdings gebe „es mittlerweile einen breiten politischen Konsens, dass solche Rückgaben aus ethischen Gründen angezeigt sein können” (Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 168). Nur müsse bei der Bereitschaft zur Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten vorher geprüft werden, ob eine Abgabe von Vermögenswerten überhaupt zulässig sei (vgl. Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 169). Denn häufig sind diese in den für die jeweilige Einrichtung geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften geregelt und bisher „trafen [die Haushaltsgesetze] keine klare Aussage dazu, ob Abgaben erlaubt sind” (Thielecke Carola und Geissdorf Michael 2021: 169).

Somit bleiben bisher noch viele Unsicherheiten im Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten, insbesondere, wenn Rückgabeforderungen geltend gemacht werden sollten. Daher stellt sich die Frage, inwieweit die Politik weitere Maßnahmen und Konkretisierungen vornehmen könnte.

7 Kritische Betrachtung und Diskussion

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk von 2018 sagte Thomas Krüger, Leiter der Bundeszentrale für Politische Bildung, zum Thema Kolonialismus:

"Der wesentliche Punkt ist, dass wir diesen Teil unserer deutschen Geschichte erstmal auf den Schirm bekommen. Man hat den Eindruck, dass die Zeitgeschichte und das historische Gedächtnis, eine sehr ausgeprägte Erinnerungskultur, durch den Holocaust sozusagen versiegelt wird und das große Unrecht des Holocaust quasi andere Unrechte wie die koloniale Vergangenheit unsichtbar macht"10.

Als 2017 die französische Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy aus Protest den wissenschaftlichen Beirat des Berliner Humboldt-Forums verließ und den Verantwortlichen die Vernachlässigung der Aufarbeitung kolonialer Vergangenheit vorwarf, löste sie damit eine große Debatte aus. Nur ein halbes Jahr später habe sie bereits den Eindruck, „dass sich seither Einiges zum Guten gewendet hat. Das öffentliche Bewusstsein für Fragen der Aufarbeitung habe zugenommen, die Debatte werde nicht mehr hinter verschlossenen Türen geführt”11.

Tatsache ist aber, dass die ersten national einschlägigen Bemühungen erst seit ein paar Jahren, insbesondere seit 2019, eingerichtet wurden. Das machen die in dieser Arbeit benannten Konzepte deutlich. Ferner sind die (unbewussten) Folgen des Kolonialismus weitreichender einzuschätzen als von den meisten zunächst wahrgenommen, da vielen nicht die nachwirkende Diskriminierung bewusst sei, wie auch Schürer dies exemplarisch für Bibliotheksmitarbeitende feststellt (vgl. Schürer 2022: 15).

Es steht also außer Frage, dass weiterhin Bemühungen vonnöten sein werden, um das Thema aufzuarbeiten und die Sensibilisierung für die Öffentlichkeit voranzutreiben. Allerdings muss auch gefragt werden, inwieweit die Politik weitere Rahmenbedingungen beispielsweise bei Rückgaben von Kulturgütern ermöglichen kann.

Hindernisse ergeben sich aus vielerlei Hinsicht. Diese können unter anderem von personeller, finanzieller oder struktureller Natur sein. Zum Beispiel bedarf es an genügend Fachpersonal, Zeit und finanziellen Mitteln, um die koloniale Provenienzforschung auszubauen.

Auf politischer Ebene bedeutet dies, dass die föderalen Strukturen in Deutschland eine bundesweite Gesetzesänderung in den Bereichen Kultur und Bildung erschweren: Diese sind nämlich nach Art. 72 Grundgesetz12 Ländersache (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 207). Das bedeutet, dass in dem Falle einer bundesweiten Anpassung – zum Beispiel im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten – diese nur möglich wäre, wenn zuvor das Grundgesetz entsprechend geändert werden würde (vgl. Deutscher Museumsbund e.V. 2021: 207).

Und trotz (oder besonders wegen) dieser Hindernisse ist der kritische und offene Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten voranzutreiben. Das persönliche Bewusstmachen kolonialer Nachwirkungen und das Hinterfragen veralteter Vermittlungs- und Ausstellungspraktiken an Kultur- oder Forschungseinrichtungen bedarf weder großer finanzieller noch personeller Ressourcen. Jede Einrichtung – sei es Museum oder Bibliothek – sollte eigene Leitlinien und Empfehlungen zur Dekolonialisierung festhalten. Inhaltlich vorstellbar wäre dann beispielsweise der Fokus auf nationale und internationale Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen oder der Ausbau digitalisierter Bestände, da diese gleichermaßen zu mehr Transparenz und Austausch führen. Dies ist schließlich unerlässlich, um die Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren. Und je mehr die Allgemeinheit an der Debatte zur Dekolonialisierung teilnimmt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein genereller Konsens zur Frage des gerechteren Umgangs mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten entstehen kann.

Für die Zukunft wäre es wünschenswert, dass politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die schnellere und einfachere diplomatische Einigungen zwischen hiesigen Einrichtungen und Herkunftsgesellschaften möglich machen.

8 Fazit

Im Rahmen dieses Artikels sollten die Fragen geklärt werden, was Dekolonialisierung in deutschen Kultur- und Forschungseinrichtungen bedeutet, in welcher Form sich koloniale Strukturen in den verschiedenen Einrichtungen äußern, wie mit Beständen aus kolonialen Kontexten umgegangen wird, welche Bemühungen und Empfehlungen dazu existieren und wie diese kritisch zu betrachten sind.

Es existieren bereits einige Handreichungen und Maßnahmen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Beständen. Ein Beispiel wäre hier der Leitfaden des Deutschen Museumsbundes von 2021, der nicht nur umfassende Definitionen festlegt, sondern auch kritisches Sammlungsgut in drei Fallgruppen unterteilt und dadurch die Möglichkeit zur besseren Orientierung gibt. Im Bibliotheksbereich ist solch ein Leitpapier noch nicht vorhanden. Allerdings existieren andere Bemühungen, beispielsweise in Form von Arbeitsgruppen, wie beim „Netzwerk Koloniale Kontexte” die AG Thesauri13.

Des Weiteren wurden rechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten – insbesondere in Fällen von Rückgabeansprüchen – aufgezeigt und anschließend diskutiert. Dabei konnte festgehalten werden, dass speziell für Sammlungsgut, das bereits vor sehr langer Zeit erworben wurde, keine gesetzlichen Vorschriften greifen, die eine ethisch zufriedenstellende Beantwortung der Eigentumsfrage bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten liefern.

Hier sind in der Zukunft weitere Entwicklungen abzuwarten, zumal das Thema der Dekolonialisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Weiterführend wäre auch von Interesse, inwieweit die Einrichtung der Maßnahmen „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland” und das digitale Portal „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten” in Zukunft zu mehr Kooperationen mit den Herkunftsgesellschaften sowie zu etwaigen Rückgabeforderungen führen.

Zusammenfassend zeigt die vorliegende Arbeit, dass Dekolonialisierung und der Umgang mit Beständen aus kolonialen Kontexten sehr komplex sind. Es entsteht der Eindruck, dass Kultur- und Forschungseinrichtungen aber durchaus gewillt sind, sich dieser Problematik mithilfe öffentlicher Bemühungen anzunehmen. Es bleibt eher eine Frage der Politik, wie viel sie in Zukunft den Einrichtungen dafür unter die Arme greifen möchte.

Literatur

Czech , Hans-jörg (2021): Historische Und Kulturhistorische Sammlungen, 3. Fassung.

Deutscher Museumsbund e.V. (2021): Leitfaden: Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, 3. Fassung., Berlin: Deutscher Museumsbund e.V.

Didczuneit Veit (2021): Sammlungen von Technikmuseen, Berlin: Deutscher Museumsbund e.V.

Grunenberg Christoph (2021): Kolonialismus im Kunstmuseum, 3. Fassung., Berlin: Deutscher Museumsbund e.V.

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Kienemann, Christoph (2013): Kolonialismus, https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/kolonialismus#c393104.

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Müller, Lars; Scheibe, Michaela; Schmid, Larissa (2024b): Bibliotheken und koloniale Kontexte: Einführung zum Themenschwerpunkt, in: o-bib. Das offene Bibliotheksjournal / Herausgeber VDB, Jg. 11, Nr. 3, S. 1–15, doi: 10.5282/o-bib/6100.

Schürer, Yvonne (2022): WAS BEDEUTET ,,DEKOLONIALISIERUNG“ FÜR BIBLIOTHEKEN?, in:, Nr. Heft 497.

Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien et al. (2019): Erste Eckpunkte Zum Umgang Mit Sammlungsgut Aus Kolonialen Kontexten, Berlin.

Thielecke Carola; Geissdorf Michael (2021): Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten: Rechtliche Aspekte, 3. Fassung., Berlin: Deutscher Museumsbund e.V.


  1. KULTURSTIFTUNG DER LÄNDER, 2023. Umfrage zu menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in Museums- und Universitätssammlungen in Deutschland [online]. Berlin: Kulturstiftung der Länder, 29.12.2023 [Zugriff am: 30.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.kulturstiftung.de/umfrage-zu-menschlichen-ueberresten-aus-kolonialen-kontexten-in-museums-und-universitaetssammlungen-in-deutschland/.↩︎

  2. KULTURSTIFTUNG DER LÄNDER, 2019. Was ist die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland? [online]. Berlin: Kulturstiftung der Länder, 18.10.2019 [Zugriff am: 28.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.kulturstiftung.de/kontaktstelle-sammlungsgut-aus-kolonialen-kontexten/.↩︎

  3. STIFTUNG DEUTSCHES ZENTRUM KULTURGUTVERLUSTE, [kein Datum]. Koloniale Kontexte: Grundlagen & Übersicht [online]. Magdeburg: Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, kein Datum [Zugriff am: 30.06.2025]. Verfügbar unter: https://kulturgutverluste.de/kontexte/koloniale-kontexte.↩︎

  4. DEUTSCHE DIGITALE BIBLIOTHEK, [kein Datum]. Fragen & Antworten [online]. Berlin: Stiftung Preußischer Kulturbesitz, kein Datum [Zugriff am: 28.06.2025]. Verfügbar unter: https://ccc.deutsche-digitale-bibliothek.de/de/content/fragen-antworten.↩︎

  5. KULTURSTIFTUNG DER LÄNDER, 2021. Auftakt zur umfassenden digitalen Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland [online]. Berlin: Kulturstiftung der Länder, 29.03.2021 [Zugriff am: 29.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.kulturstiftung.de/auftakt-zur-umfassenden-digitalen-veroeffentlichung-von-sammlungsgut-aus-kolonialen-kontexten-in-deutschland/.↩︎

  6. Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property; adopted by the General Conference at its sixteenth session, Paris, 14 November 1970 [Zugriff am: 15.11.2025]. Verfügbar unter: https://www.unesco.org/en/legal-affairs/convention-means-prohibiting-and-preventing-illicit-import-export-and-transfer-ownership-cultural.↩︎

  7. Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz) vom 31. Juli 2016 (BGBl. I, S. 1914), zuletzt geändert am 17.07.2025.↩︎

  8. Haager Protokoll über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, abgeschlossen in Den Haag am 14. Mai 1954 [Zugriff am: 15.11.2025]. Verfügbar unter: https://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Rechtsgrundlagen/Voelkerrecht/1ZP_HK1954.html.↩︎

  9. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung vom 02.01.2002 (BGBl. I, S. 42), zuletzt am 22.12.2025.↩︎

  10. BLOCH, Werner, 2018. Bundesrepublik Deutschland [online]. Sich der kolonialen Vergangenheit stellen. Köln: Deutschlandradio, 29.01.2018 [Zugriff am: 29.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/bundesrepublik-deutschland-sich-der-kolonialen-100.html.↩︎

  11. SEIDEL, Änne und SAVOY, Bénédicte, 2017. Aufarbeitung der Kolonialgeschichte: „Es geht ums Überleben” [online]. Köln: Deutschlandradio, 25.12.2017 [Zugriff am: 29.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/aufarbeitung-der-kolonialgeschichte-es-geht-ums-ueberleben-100.html.↩︎

  12. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 (BGBl. I, S. 1), zuletzt geändert am 22.03.2025.↩︎

  13. Siehe https://www.evifa.de/de/netzwerk-koloniale-kontexte [Zugriff am: 29.06.2025].↩︎

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02.11.2025

Akzeptiert

12.11.2025

Veröffentlicht

11.02.2026