Die Tromsø-Konvention

Völkerrechtliches Abkommen zur Informationsfreiheit ohne deutsche Beteiligung in Kraft getreten

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.15460/apimagazin.2021.2.2.83

Schlagworte:

Informationsfreiheit, Transparenz, Open Government, Europäisches Recht, Europarat, Freedom of Information, Transparency, Open Governmental Data, European Law, Council of Europe

Abstract

Welche Rechte haben europäische Bürger*innen, kommunale Verwaltungsakten einzusehen, Zugang zu behördlichen Daten zu erhalten oder Auskunftsansprüche gegenüber Ministerien geltend zu machen? Die Tromsø-Konvention, die durch den Europarat initiiert wurde, garantiert als weltweit erstes internationales Abkommen zur Informationsfreiheit den grundsätzlich freien Zugang für jedermann zu amtlichen Dokumenten, indem sie internationale Mindeststandards festschreibt. Sie ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Im Beitrag wird beleuchtet, was genau durch die Tromsø-Konvention geregelt wird, beispielsweise die konkrete Gestaltung des Informationszugangs sowie die umfangreichen Ausnahmebestimmungen, und wo die Unterschiede zum deutschen Informationsfreiheitsrecht liegen. Abschließend werden Argumente aufgezeigt, weshalb auch Deutschland der Konvention des Europarats beitreten sollte.

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Erhalten

2021-06-13

Akzeptiert

2021-06-28

Veröffentlicht

2021-06-30

Zitationsvorschlag

Verch, U. (2021). Die Tromsø-Konvention: Völkerrechtliches Abkommen zur Informationsfreiheit ohne deutsche Beteiligung in Kraft getreten. API Magazin, 2(2). https://doi.org/10.15460/apimagazin.2021.2.2.83