Domainrecht
Zum Schutz von Internetadressen
DOI:
https://doi.org/10.15460/apimagazin.2022.3.2.112Schlagworte:
Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Namensrecht, InternetadressenAbstract
Auch wenn es kein eigenes Domaingesetz gibt, so haben doch die vielen Gerichtsurteile und vor allem die Grundsatzbeschlüsse des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Jahrzehnten die gesetzlichen Leitplanken des Domainrechts gelegt. Dabei haben sich rechtliche Regelungen herauskristallisiert, die dabei helfen Fragen rund um die Namensfindung, Registrierung und Nutzung von Domains, also Internetadressen, vorab zu klären und Streitigkeiten vor Gericht gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wer eine Domain anmelden möchte, muss zum Beispiel darauf achten, dass diese nicht bereits registriert ist oder eine geschützte Marke darstellt. Kommt es doch zu einem Rechtsbruch, so bedienen sich Jurist*innen im wirtschaftlichen Kontext hauptsächlich des Marken- und Wettbewerbsrechts. Bei Privatpersonen kommt in der Regel das Namensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Tragen. Der Beitrag zeigt, wie sich die genannten Rechte definieren und wie sie im Einzelfall Schutz bieten. Beispiele von Gerichtsverfahren ergänzen die Erläuterungen.
Downloads
Erhalten
Akzeptiert
Veröffentlicht
Zitationsvorschlag
Ausgabe
Rubrik
Lizenzinformation
Copyright (c) 2022 Thomas Utz
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.