Domainrecht

Zum Schutz von Internetadressen

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.15460/apimagazin.2022.3.2.112

Schlagworte:

Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Namensrecht, Internetadressen

Abstract

Auch wenn es kein eigenes Domaingesetz gibt, so haben doch die vielen Gerichtsurteile und vor allem die Grundsatzbeschlüsse des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Jahrzehnten die gesetzlichen Leitplanken des Domainrechts gelegt. Dabei haben sich rechtliche Regelungen herauskristallisiert, die dabei helfen Fragen rund um die Namensfindung, Registrierung und Nutzung von Domains, also Internetadressen, vorab zu klären und Streitigkeiten vor Gericht gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wer eine Domain anmelden möchte, muss zum Beispiel darauf achten, dass diese nicht bereits registriert ist oder eine geschützte Marke darstellt. Kommt es doch zu einem Rechtsbruch, so bedienen sich Jurist*innen im wirtschaftlichen Kontext hauptsächlich des Marken- und Wettbewerbsrechts. Bei Privatpersonen kommt in der Regel das Namensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Tragen. Der Beitrag zeigt, wie sich die genannten Rechte definieren und wie sie im Einzelfall Schutz bieten. Beispiele von Gerichtsverfahren ergänzen die Erläuterungen.

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28.04.2022

Akzeptiert

12.05.2022

Veröffentlicht

30.06.2022

Zitationsvorschlag

Utz, T. (2022). Domainrecht: Zum Schutz von Internetadressen. API Magazin, 3(2). https://doi.org/10.15460/apimagazin.2022.3.2.112