Richtlinien für Gutachter*innen

Welche Aufgabe haben Gutachter*innen bei STANDPUNKT : SOZIAL?

Im Begutachtungsverfahren bzw. Peer-Review-Prozess kommt den Gutachter*innen die Aufgabe zu, eingereichte Beiträge zu lesen, evaluieren und zu verbessern und so redaktionelle Entscheidungen von STANDPUNKT : SOZIAL zu unterstützen.

Gutachter*innen sollten ihre Kommentierungen innerhalb des zu begutachtenden Beitrags als Kommentare bzw. in der Korrekturfunktion vornehmen.

Für einen funktionierenden Peer-Review-Prozess können sich Gutachter*innen an folgenden Leitfragen orientieren.

Passt die Einreichung zu STANDPUNKT : SOZIAL?

Unser Journal präsentiert vielfältige Beiträge von Autor*innen aus dem Feld der Sozialen Arbeit und ihren Bezugswissenschaften sowie der Hamburger Praxis. Autor*innen können Beiträge einreichen, die sich auf das gesamte Spektrum der Sozialen Arbeit beziehen.

Sind die Beiträge relevant für STANDPUNKT : SOZIAL?

Alle eingereichten Beiträge sollten inhaltlich und praktisch relevant für die Leser*innen von STANDPUNKT : SOZIAL sein. Reichen Autor*innen z.B. Beiträge für den Thementeil ein, achten Koordinator*innen und Gutachter*innen darauf, dass diese das Schwerpunktthema der jeweiligen Ausgabe berücksichtigen. Darüber hinaus sollten Themen inhaltlich nicht bereits mehrfach behandelt worden sein, sondern z.B. neue Aspekte und Blickwinkel aufzeigen und bestenfalls über Neuigkeitswert verfügen.

Sind Einreichungen inhaltlich und strukturell gut aufgebaut?

Gutachter*innen prüfen, ob eingereichte Beiträge für die Leser*innen von STANDPUNKT : SOZIAL plausibel und nachvollziehbar sind – die Sprache ist gut verständlich. Dies spiegelt sich in einem sinnvoll strukturierten Text (mit Zwischenüberschriften) wider, der z.B. durch Abbildungen und Illustrationen gestützt wird. Zudem halten sich Autor*innen an eine gendergerechte Sprache (mehr Information auch unter: Richtlinien für Autor*innen).

Zusätzliche Anforderungen für Gutachter*innen im Begutachtungsprozess:

  • Objektivität
    Gutachter*innen bewerten eingereichte Beträge objektiv und vermeiden persönliche Kritik an Autor*innen. In diesem Sinne achten Gutachter*innen darauf, dass sie Verbesserungsvorschläge klar formulieren, argumentativ stützen und damit die Redaktion in der Publikationsentscheidung unterstützen.

  • Vertraulichkeit
    Gutachter*innen behandeln eingereichte Beiträge vertraulich, d.h. sie leiten Inhalte nicht an dritte Personen weiter oder diskutieren sie mit anderen.

  • Kenntnis der Thematik und Evaluierung von Quellen
    Gutachter*innen sollten mit dem Thema des eingereichten Beitrags vertraut sein. Durch die Kenntnis der wichtigsten Quellen zum Thema erkennen Gutachter*innen fehlerhafte Zitate und/oder nicht-zitierte Teile eines Beitrages. Finden Gutachter*innen Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen nicht-zitierten Inhalten und anderen Beiträgen (veröffentlicht oder nicht veröffentlicht), teilen sie dies umgehend der Redaktion mit.

  • Interessenskonflikte
    Bei möglichen Interessenskonflikten zwischen Autor*innen und Gutachter*innen (insbesondere persönliche, professionelle oder finanzielle Abhängigkeiten wie in etwa Fördergelder, Mitgliedschaften, Gehälter, bezahlte Gutachten u.ä.), sind Letztere dazu verpflichtet, dies so schnell wie möglich der Redaktion, den Koordinator:innen und den Herausgeber*innen mitzuteilen. Der eingereichte Beitrag wird dann an einen*eine andere*n Gutachter*in zur Evaluierung abgegeben.