Begutachtungsverfahren

Innerhalb unseres Begutachtungsverfahrens agieren wir als Redaktion zusammen mit Koordinator*innen, Gutachter*innen und Autor*innen, um qualitativ hochwertige Beiträge zu publizieren. Der Prozess ist detailiert beschrieben und gilt – mit Ausnahme des Editorials – für alle Beiträge, die Autor*innen bei STANDPUNKT : SOZIAL einreichen.

Vor der Produktion: Akquise von Koordinator*innen

Vor Beginn des eigentlichen Produktionszyklusses werden Koordinator*innen gesucht, die den Prozess der jeweiligen Journal-Ausgabe mit einem bestimmten Schwerpunktthema begleiten. Diese Akquise untergliedert sich in:

  • Initiativanfragen von Koordinator*innen, die auf STANDPUNKT : SOZIAL zukommen (mehr Informationen gibt es unter Richtlinien für Koordinator*innen)
  • Persönliche Anfrage an Koordinator*innen, mit denen STANDPUNKT : SOZIAL bereits zusammengearbeitet hat
  • Reaktion auf Koordinator*innen-Aufruf, welcher auf der Webseite ausgeschrieben wird

Akquise von Gutachter*innen und Autor*innen

Anschließend akquiriert der*die Koordinator*in die Autor*innen, welche Beiträge einreichen können. Außerdem werden Gutachter*innen für das Begutachtungsverfahren angefragt. Dabei fungieren häufig auch Mitarbeitende der Redaktion als Gutachter*innen. 

Wer als Autor*in einen Beitrag einreichen möchte, registriert sich dafür im OJS-System (Beitrag einreichen) und lädt anschließend den Beitrag unter Zustimmung des Autor*innenvertrags hoch.

First Check der Einreichungen

Nachdem ein*e Autor*in einen Beitrag eingereicht hat, erfolgt ...

  • ... ein First Check durch die Redaktion mit evtl. Revisionsschleife an den*die Autor*in. Hier geht es darum, ob die grundlegenden wissenschaftlichen Standards sowie die formalen Aspekte von der Einreichung erfüllt werden.
  • ... eine erste Inspektion durch den*die Koordinator*in mit evtl. Korrekturschleife an den*die Autor*in. Hier prüft der*die Koordinator*in, ob die Einreichung inhaltlich zum Themenschwerpunkt der Ausgabe passt.

Begutachtungsprozess

Nach der ersten Inspektion leitet der*die Koordinator*in den Beitrag an die Gutachtenden weiter. Die anonymisierten Beiträge werden von zwei verschiedenen Gutachter*innen gelesen und evaluiert. Die Redaktion ist dafür zuständig, dass alle Anmerkungen der Gutachtenden zu einem spezifischen Beitrag gebündelt werden. Der*die Koordinator*in leitet alle Anmerkungen an den*die Autor*in weiter und kommuniziert diese entsprechend. Nach der Überarbeitung startet der Begutachtungsprozess erneut, bis alle Anmerkungen berücksichtigt wurden. Anschließend sprechen die Gutachtenden eine Handlungsempfehlung zur Veröffentlichung des Beitrages an den*die Koordinator*in aus.

Abschließende Prüfung durch die Redaktion

Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung der Gutachtenden spricht der*die Koordinator*in eine Handlungsempfehlung an die Redaktion aus. Diese prüft die Empfehlungen und kann in diesem Schritt ggf. eine Absage des Beitrages erteilen. Bei Annahme des Beitrages folgt das Lektorat.

Prüfung durch Herausgebende und Produktion

Nachdem der Beitrag durch die Redaktion lektoriert wurde, prüfen auch die Herausgebenden von STANDPUNKT : SOZIAL diesen gründlich. Anschließend wird der Artikel in die Produktion weitergeleitet. Für letzte Änderungen kann an dieser Stelle eine Korrekturschleife mit dem*der Autor*in erfolgen. Der*die Koordinator*in verfasst abschließend ein Editorial für die Ausgabe.

Schlussredaktion, Metadaten und Publikation

Zuletzt werden finale Anpassungen am Layout vorgenommen und die Schlussredaktion überprüft alle Beiträge, welche zur Publikation vorgesehen sind. Nachdem die Metadaten der Beiträge eingepflegt wurden, sind diese zur Veröffentlichung bereit.