Ethische Richtlinien
In Bezug auf die Richtlinien zur Publikationsethik folgt die Zeitschrift STANDPUNKT : SOZIAL den Empfehlungen (Core Pracitices) des Committee On Publication Ethics (COPE). Um die hohe Qualität wissenschaftlicher Publikationen sowie die Glaubwürdigkeit der Erkenntnisse sicherzustellen, werden die ethischen Standards befolgt.
Redakteur*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten
Entscheidung zur Veröffentlichung
- Die Redakteur*innen sind für den Inhalt und die Gesamtqualität der Publikationen verantwortlich.
- Die Redakteur*innen entscheiden, welche eingereichten Manuskripte dem Begutachtungsprozess zugeführt und danach unter Beachtung der Begutachtungsrichtlinien der Zeitschrift veröffentlicht werden.
Fairness
- Die Redakteur*innen dürfen Manuskripte ausschließlich nach ihrer akademischen Relevanz (Bedeutung, Originalität, Klarheit, Gültigkeit der Studie) und ihrer Relevanz für das Themenspektrum der Zeitschrift bewerten.
- Entscheidungen der Redakteur*innen müssen unvoreingenommen gegenüber Geschlecht, Rasse, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, Staatsbürgerschaft, politischer Philosophie und institutioneller Zugehörigkeit der Autoren*innen getroffen werden.
Vertraulichkeit
- Die Redakteur*innen dürfen keine Informationen über eingereichte Manuskripte weitergeben, mit Ausnahme der jeweiligen Autor*innen, Gutachter*innen, potenziellen Gutachter*innen, weiteren redaktionellen Berater*innen und gegebenenfalls den Herausgeber*innen der Zeitschrift.
Offenlegung und Interessenkonflikte
- Die Redakteur*innen dürfen unveröffentlichte Informationen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Autor*innen nicht für ihre eigene Forschung verwenden.
- Die Redakteur*innen sollten den Autor*innen keine zusätzliche Literatur vorschlagen.
- Die Redakteur*innen sollten ein klares Bild von den Finanzierungsquellen der jeweiligen Forschung und den daraus resultierenden Interessenkonflikten haben.
- Im Falle von Interessenkonflikten, die sich aus konkurrierenden, kooperativen oder anderen Beziehungen zu Autor*innen, einem Unternehmen oder einer Institution im Zusammenhang mit einer Publikation ergeben, sollten Redakteur*innen von der redaktionellen Beurteilung eines Manuskripts absehen.
- Die Redakteur*innen (in Zusammenarbeit mit den Koordinator*innen) müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, wenn ethische Bedenken in Bezug auf einen eingereichten oder bereits veröffentlichten Artikel aufgeworfen werden. Die Maßnahmen können von einer informellen Erklärung der Autor*innen bis zur Veröffentlichung einer formellen Stellungnahme oder auch Rücknahme bzw. Widerruf des betreffenden Artikels reichen.
Gutachter*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten
Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen
- Gutachter*innen unterstützen die jeweiligen Redakteur*innen bei redaktionellen Entscheidungen und können durch ihre Gutachten die Autor*innen bei der Weiterentwicklung ihrer Artikel unterstützen.
- Gutachter*innen, die sich fachlich nicht qualifiziert fühlen, ein spezifisches Manuskript zu begutachten, sollten die jeweiligen Redakteur*innen benachrichtigen und die Einladung zur Begutachtung ablehnen.
Vertraulichkeit
- Gutachter*innen müssen alle zur Begutachtung erhaltenen Manuskripte als vertrauliche Dokumente behandeln. Sie dürfen anderen Personen nicht gezeigt oder mit ihnen diskutiert werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Redaktion vor. Dies gilt auch für eingeladene Gutachter, welche die Einladung zur Begutachtung ablehnen.
Standards der Objektivität
- Gutachten müssen objektiv durchgeführt werden.
- Gutachter*innen sollten ihre Ansichten klar und deutlich ausdrücken und mit fachlichen Argumenten untermauern.
- Persönliche Kritik an Autor*innen ist unangemessen.
Berücksichtigung von Quellen
- Gutachter*innen sollten bereits veröffentlichte, relevante Artikel kennen, die von den Autor*innen nicht zitiert wurden.
- Gutachter*innen sollten jede Anmerkung, dass eine Beobachtung, Ableitung oder ein Argument bereits publiziert wurde, durch das entsprechende Zitat belegen.
- Gutachter*innen sollten die Redakteur*innen über jede signifikante Ähnlichkeit zwischen einem begutachteten Manuskript und einer anderen Veröffentlichung informieren.
Offenlegung und Interessenkonflikte
- Gutachter*innen sollten Einladungen zur Begutachtung von Manuskripten ablehnen, wenn daraus potentielle Interessenkonflikte resultieren. Diese können sich aus Konkurrenz-, Kooperations- oder anderen Beziehungen oder Verbindungen mit einem der Autor*innen, Unternehmen oder Institutionen ergeben, die mit dem Manuskript in Verbindung stehen.
- Gutachter*innen sollten den Autor*innen ihre eigene Literatur nicht unverhältnismäßig oft vorschlagen.
- Gutachter*innen dürfen unveröffentlichtes Material, das in einem eingereichten Manuskript offenbart wurde, nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autor*innen in ihrer eigenen Forschung verwenden. Privilegierte Informationen oder Ideen, die durch die Begutachtung von Manuskripten erhalten wurden, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil der Gutachter*in verwendet werden. Dies gilt auch für eingeladene Gutachter*innen, welche die Einladung zur Begutachtung ablehnen.
Autor*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten
Berichtsstandards
- Autor*innen von Originalarbeiten sollten eine genaue Darstellung der geleisteten Arbeit und der Ergebnisse vorlegen, gefolgt von einer objektiven Diskussion ihrer Bedeutung und Relevanz.
- Autor*innen sollten in ihren jeweiligen Manuskripten genügend Details und Referenzen angeben, um Anderen zu ermöglichen, die Arbeit zu reproduzieren.
- Betrügerische oder wissentlich ungenaue Aussagen stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.
Datenzugang und -speicherung
- Autor*innen sollten alle Daten innerhalb des Manuskripts korrekt darstellen.
- Autor*innen sollten die zugrundeliegenden Rohdaten ihres Manuskripts für eine angemessene Zeit nach der Veröffentlichung öffentlich zugänglich machen. Idealerweise in einem öffentlichen Repositorium mit einer zitierbaren DOI (Digitaler Objekt-Identifikator).
- Autor*innen müssen in ihrem eingereichten Manuskript eine Erklärung zur Datenverfügbarkeit verfassen.
Originalität und Plagiat
- Autor*innen müssen sicherstellen, dass ihre Manuskripte ausschließlich ihre eigene Arbeit enthalten. Forschungsergebnisse oder Aussagen anderer, müssen angemessen referenziert oder zitiert werden.
- Plagiate in allen ihren Formen (z.B. das Kopieren wesentlicher Teile der Arbeit anderer oder die Übernahme von Forschungsergebnissen anderer) stellen ein unethisches Publikationsverhalten dar und sind absolut inakzeptabel.
Berücksichtigung von Quellen
- Autor*innen müssen die Arbeit anderer stets gebührend anerkennen und entsprechend referenzieren oder zitieren.
- Autor*innen sollten auch auf Publikationen verweisen, welche die Durchführung der Forschungsarbeit maßgeblich beeinflusst haben.
- Autor*innen sollten die überproportionale Zitation ihrer eigenen Publikationen vermeiden.
Mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichung
- Autor*innen sollten die im Wesentlichen gleiche Forschung nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen.
- Autor*innen dürfen ein und dasselbe Manuskript nicht bei mehr als einer Zeitschrift gleichzeitig einreichen. Dies ist unethisches Publikationsverhalten und inakzeptabel.
- Die Autor*innen halten auch nach der Veröffentlichung ihren Artikeln das Urheberrecht (CC-BY 4.0). Sie können dadurch ihren Text frei wiederveröffentlichen. In einer Sekundärpublikation muss die primäre Veröffentlichung jedoch zitiert werden.
Urheberschaft eines Manuskripts (Autor*innenbeiträge)
- Die Autor*innenschaft ist strikt auf diejenigen beschränkt, die wesentlich zum Konzept, Design, zur Durchführung oder Interpretation der berichteten Studie beigetragen haben. Alle Personen, die diese Kriterien erfüllen, sollten als Koautor*innen aufgeführt werden.
- Autor*innen müssen ihrem eingereichten Manuskript eine Erklärung beifügen (Autor*innenbeiträge), in der auf den spezifischen Beitrag aller Koautor*innen zur eigentlichen Arbeit hingewiesen wird.
- Autor*innen sollten im Abschnitt Danksagungen ihres Manuskripts alle Personen nennen, welche die Forschung wesentlich unterstützt haben, jedoch die Kriterien für eine Autor*innenschaft nicht erfüllen.
- Erstautor*innen sollten sicherstellen, dass alle berechtigten Koautor*innen (entsprechend der obigen Definition) und keine unberechtigten Koautor*innen in die Autor*innenliste des Manuskripts aufgenommen werden.
- Erstautor*innen müssen sicherstellen, dass alle Koautor*innen die Endfassung des Manuskripts gesehen und genehmigt haben und der Einreichung des Manuskripts bei der Zeitschrift sowie der endgültigen Veröffentlichung zugestimmt haben.
Offenlegung und Interessenkonflikte
- Autor*innen müssen in einer Finanzierungserklärung innerhalb ihres eingereichten Manuskripts alle Quellen der finanziellen Unterstützung angeben (einschließlich der Fördernummer oder einer anderen Referenznummer, falls vorhanden).
- Autor*innen müssen alle Interessenkonflikte, die so ausgelegt werden könnten, dass sie die Ergebnisse oder Interpretationen im Manuskript beeinflussen, in einem Statement zu Interessenkonflikten innerhalb ihres eingereichten Manuskripts offenlegen.
Grundlegende Fehler in veröffentlichten Werken
- Autor*innen, die signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren eigenen Publikationen entdecken, haben die Pflicht, die Redakteur*innen oder Herausgeber*innen der Zeitschrift umgehend zu benachrichtigen. Sie müssen entweder die Arbeit in Form eines Erratums korrigieren oder den Artikel vollständig zurückziehen.
- Wenn Dritte den Redakteur*innen oder Herausgeber*innen melden, dass ein veröffentlichter Artikel einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit enthält, sind die Autor*innen verpflichtet, den Artikel zu korrigieren, zurückzuziehen oder einen Nachweis der Richtigkeit zu erbringen.
Gefährdungen und menschliche oder tierische Proband*innen
- Autor*innen müssen alle Chemikalien, Verfahren oder Geräte, die bei ihrer Verwendung ungewöhnliche Gefahren bergen, eindeutig innerhalb des Manuskripts identifizieren.
- Autor*innen von Manuskripten, bei denen tierische oder menschliche Proband*innen an der jeweiligen Forschung beteiligt sind, sollten sicherstellen, dass alle Verfahren in Übereinstimmung mit den jeweiligen Gesetzen und institutionellen Richtlinien durchgeführt wurden. In solchen Fällen sollte eine Erklärung in das Manuskript aufgenommen werden.
- Autor*innen müssen die Persönlichkeitsrechte aller menschlichen Proband*innen an ihrer veröffentlichten Forschung garantieren.
Koordinator*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten
Entscheidung zur Veröffentlichung
- Koordinator*innen sind gemeinsam mit der Redaktion für den Inhalt und die Qualität des Thementeils verantwortlich.
- Koordinator*innen entscheiden, welche eingereichten Manuskripte dem Begutachtungsprozess zugeführt und danach unter Beachtung der Begutachtungsrichtlinien der Zeitschrift veröffentlicht werden.
- Dabei sind Koordinator*innen der Fairness und Vertraulichkeit verpflichtet (siehe Redaktion).
Zugang zum Inhalt der Zeitschrift
- Die Herausgeber*innen (HUP?, Redaktion?) sichern den nachhaltigen Zugriff auf die publizierten Zeitschrifteninhalte durch die Archivierung aller Dateien und Metadaten auf den Archivservern der Deutschen Nationalbibliothek sowie innerhalb des PKP Preservation Network.
Herausgeber*innen | Pflichten und Verantwortlichkeiten
Umgang mit unethischem Publikationsverhalten
- Die Herausgeber*innen werden bei angeblichem oder nachgewiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, betrügerischer Veröffentlichung oder Plagiat, in enger Zusammenarbeit mit den Redakteur*innen, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört in erster Linie die Aufklärung, gefolgt von der Veröffentlichung eines Erratums oder der Rücknahme bzw. dem Widerruf eines betroffenen Artikels.
- Sowohl die Herausgeber*innen als auch die Redakteur*innen sollten angemessene Schritte unternehmen, um alle Artikel bei denen ein Fehlverhalten vorliegt zu ermitteln und ihre Veröffentlichung zu verhindern.
Zugang zum Inhalt der Zeitschrift
- Die Herausgeber*innen sichern den nachhaltigen Zugriff auf die publizierten Zeitschrifteninhalte durch die Archivierung aller Dateien und Metadaten auf den Archivservern der Deutschen Nationalbibliothek sowie innerhalb des PKP Preservation Network.