Lizenzvereinbarung
zwischen
ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, Düsternbrooker Weg 120, 24105 Kiel,
vertreten durch den Direktor Prof. Dr. Klaus Tochtermann
in ihrer Funktion als Herausgeberin der über das vorliegende Open Journal Systems (OJS) betriebenen Zeitschrift,
– nachfolgend „ZBW“ –
und
dem/der einreichenden Autor:in, zugleich handelnd im eigenen Namen sowie – soweit einschlägig – mit Vollmacht aller Mitautor:innen,
– nachfolgend „Autor:in“ –
wird im Rahmen der Einreichung eines Beitrags folgender Lizenzvertrag geschlossen.
1. Vertragsgegenstand
- Der Vertrag umfasst den eingereichten Beitrag einschließlich aller Bestandteile, insbesondere Text, Abstract, Metadaten, Abbildungen, Grafiken, Tabellen, Anhänge, ergänzende Materialien und sonstige im Zusammenhang mit dem Beitrag eingereichte Inhalte, jeweils in allen eingereichten Sprachfassungen.
- Der Beitrag ist zur Veröffentlichung in einer von der ZBW verantworteten Open-Access-Zeitschrift vorgesehen, deren redaktioneller Prozess und inhaltliche Verantwortung alleinig bei der ZBW bzw. der jeweiligen Zeitschriftenredaktion liegen.
- Der Einreichung des Beitrags folgt ein redaktionelles Prüf- und Auswahlverfahren. Ein Anspruch auf Annahme, Begutachtung, Publikation oder Veröffentlichung des Beitrags besteht nicht. Die Entscheidung über Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung bleibt der Redaktion vorbehalten.
2. Erstveröffentlichung und Open-Access-Lizenz
- Der/Die Autor:in räumt der ZBW im eigenen Namen und im Namen aller Mitautor:innen das Recht zur Erstveröffentlichung des Beitrags ein.
- Alle veröffentlichten Beiträge werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) veröffentlicht; der/die Autor:in stimmt dieser Lizenzierung im eigenen Namen und im Namen aller Mitautor:innen zu.
- Der/Die Autor:in stimmt ferner zu, dass die mit dem Beitrag verbundenen Metadaten, einschließlich des Abstracts, unter der Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication) bereitgestellt und verbreitet werden dürfen.
- Die ZBW wird die Lizenzierung in geeigneter Weise dokumentieren, um den Nachweis der Rechteeinräumung und Lizenzierung im Streitfall führen zu können.
3. Weitere Rechteeinräumung
- Neben der Veröffentlichung unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) und der Bereitstellung der Metadaten unter CC0 1.0 Universell (CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication) räumt der/die Autor:in der ZBW an dem Beitrag ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten sowie in allen technischen Formaten und Darstellungsformen ein, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
- Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht,
- den Beitrag und seine Bestandteile zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und in Datennetzen, insbesondere im Internet, bereitzuhalten,
- den Beitrag technisch zu verarbeiten und zu bearbeiten, insbesondere zur Formatmigration, Barrierefreiheitsherstellung, Metadatenanreicherung, Einbindung persistenter Identifikatoren, Herstellung der Plattformkompatibilität, Indexierung und sonstigen technischen Vertragserfüllung, soweit hierdurch der wissenschaftliche Aussagegehalt nicht verfälscht wird,
- den Beitrag im Rahmen der Sichtbarmachung, Erschließung und automatisierten Indexierung an einschlägige Dienste und Verzeichnisse zu übermitteln,
- den Beitrag zum Zwecke der Langzeitarchivierung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder durch Dritte speichern, archivieren und zugänglich halten zu lassen, insbesondere an Bibliotheken, wie die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, die Deutsche Nationalbibliothek, und Archive, sowie innerhalb eines LOCKSS-Netzwerks.
- Die Einräumung der Rechte dient ausschließlich der Veröffentlichung, Verbreitung, Nachnutzung, technischen Bereitstellung, Erschließung, Indexierung, Dokumentation und Langzeitarchivierung des Beitrags im Rahmen dieser Vereinbarung. Die eingeräumten Rechte dürfen von der ZBW ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden. Dies umfasst auch rein technische oder formale Anpassungen, soweit diese den Inhalt des Beitrags nicht verändern. Soweit zur Erreichung der genannten Zwecke ausnahmsweise inhaltliche Änderungen am Beitrag erforderlich sind, wird die ZBW diese nur nach vorheriger Rücksprache mit dem/der Autor:in vornehmen.
- Die ZBW nimmt die vorstehende Rechteeinräumung an.
4. Metadaten und personenbezogene Daten
- Der/Die Autor:in gestattet der ZBW, die mit dem Beitrag verbundenen Metadaten zu speichern, zu verarbeiten, zu veröffentlichen und an Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Identifikation, Zitation, Auffindbarkeit, Indexierung, dauerhaften Dokumentation, Verknüpfung mit persistenten Identifikatoren und Langzeitarchivierung erforderlich ist (siehe ergänzend Ziffer 2 lit. c).
- Soweit im Beitrag oder in den Metadaten personenbezogene Daten der Autor:innen enthalten sind, dürfen diese im für Veröffentlichung, Dokumentation, Indexierung, Archivierung und wissenschaftlichen Nachweis erforderlichen Umfang verarbeitet und offengelegt werden.
- Soweit im Beitrag personenbezogene Daten Dritter enthalten sind, versichert der/die Autor:in, dass hierfür die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine anderweitige tragfähige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung besteht.
5. Zusicherungen des/der Autor:in
Der/Die Autor:in erklärt und sichert durch Zustimmung im OJS-Einreichungsprozess zu:
- Der eingereichte Beitrag ist bislang unveröffentlicht und wurde nicht gleichzeitig einer anderen Zeitschrift zur Veröffentlichung vorgelegt.
- Der/Die Autor:in ist Urheber:in beziehungsweise Miturheber:in des Beitrags und zur Abgabe sämtlicher in dieser Vereinbarung enthaltenen Erklärungen berechtigt.
- Soweit mehrere Autor:innen beteiligt sind, ist die einreichende Person bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen auch im Namen aller Mitautor:innen abzugeben.
- Der Beitrag sowie seine Bestandteile, einschließlich Abbildungen, Grafiken, Tabellen, Forschungsdaten und sonstiger Materialien, verletzen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Schutzrechte.
- Es wurden keine Verfügungen getroffen, die der in dieser Vereinbarung geregelten Rechteeinräumung entgegenstehen.
- Die für die jeweilige Zeitschrift geltenden Autor:innenrichtlinien, Publikationsethik- und Datenschutzvorgaben wurden zur Kenntnis genommen und werden beachtet.
- Soweit für die Erstellung des Beitrags digitale Assistenzsysteme oder KI-basierte Werkzeuge verwendet wurden, wurden diese ausschließlich als Hilfsmittel eingesetzt. Die inhaltliche Verantwortung, Urheberschaft und rechtliche Zuordnung des Beitrags liegen ausschließlich bei den Autor:innen; der Beitrag stellt kein von einem KI-System autonom erzeugtes Werk dar. Etwaige Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten zum Einsatz von KI wurden beachtet.
6. Ansprüche Dritter
- Der/Die Autor:in stellt die ZBW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der in dieser Vereinbarung übernommenen Zusicherungen und Pflichten beruhen.
- Die Freistellung erstreckt sich auch auf die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Soweit Dritte, die von der ZBW zur technischen Bereitstellung, Veröffentlichung, Verbreitung, Indexierung oder Langzeitarchivierung eingeschaltet werden, wegen derselben Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, umfasst die Freistellung auch diese Stellen, insbesondere die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und Hamburg University Press, soweit die Inanspruchnahme auf dem eingereichten Beitrag oder dessen vertragsgemäßer Nutzung beruht.
- Im Falle einer Inanspruchnahme wird der/die Autor:in die ZBW unverzüglich informieren und bei der Abwehr der Ansprüche in zumutbarem Umfang unterstützen.
7. Plagiatsprüfung
Die ZBW ist berechtigt, eingereichte Beiträge im Rahmen des Begutachtungs- und Veröffentlichungsprozesses mit Hilfe der Plagiat-Suchmaschine Docoloc zu prüfen. Im Anschluss an die Prüfung werden die Dokumente umgehend beim Anbieter gelöscht, weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.
Kontakt: Docoloc UG & Co. KG, Methfesselstraße 2, 38106 Braunschweig
Datenschutzerklärung: https://www.docoloc.de/datenschutz.hhtml
Die ZBW hat mit Docoloc einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der Art. 28 DSGVO entspricht.
8. Vertragsschluss über OJS und Dokumentation
- Diese Vereinbarung kommt dadurch zustande, dass der/die Autor:in im Rahmen des OJS-Einreichungsprozesses der Lizenzvereinbarung zustimmt.
- Die Zustimmung erfolgt elektronisch und ersetzt die handschriftliche Unterzeichnung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die ZBW ist berechtigt, zum Nachweis der elektronischen Zustimmung und der Rechteeinräumung diejenigen personenbezogenen Daten der einreichenden Person zu dokumentieren und aufzubewahren, die hierfür erforderlich und nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, zulässig sind. Hierzu können insbesondere der Name, die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, die Benutzerkennung, die Submission-ID, der Zeitpunkt der Zustimmung, sowie die dem Zustimmungsvorgang zugeordnete Vertragsfassung gehören.
- Gibt die einreichende Person die Zustimmung im Namen weiterer Mitautor:innen ab, erklärt sie zugleich, hierzu bevollmächtigt zu sein.
9. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für beide Vertragsparteien ist Kiel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zusammenfassung / Zustimmungstext für OJS
Ich bestätige im eigenen Namen sowie – soweit einschlägig – im Namen aller Mitautor:innen, dass ich die Lizenzvereinbarung gelesen habe und ihr zustimme. Ich versichere insbesondere, dass der eingereichte Beitrag unveröffentlicht ist, keine Rechte Dritter verletzt und bei Annahme unter CC BY 4.0 veröffentlicht werden darf. Ich stimme der Veröffentlichung der Metadaten unter CC0 1.0 sowie der Einräumung nichtausschließlicher Nutzungsrechte an die ZBW zu, soweit dies für Veröffentlichung, Hosting, Verbreitung, Indexierung und Langzeitarchivierung des Beitrags erforderlich ist.


